Neue Regelungen ab 23. März: Mehr Arbeitsplätze in den Bibliotheksbereichen – Sitzplatzbuchung entfällt

Ab Mittwoch, 23. März, stehen die Arbeitsplätze in den Bibliotheksbereichen wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Damit entfällt die Sitzplatzbuchung für alle Nutzergruppen. Auch Gasthörende, Mitglieder kooperierender Einrichtungen und Privatpersonen mit Bibliotheksausweis können dann wieder spontan in die Bibliothek kommen.

Der Zugang zu den Bibliotheksbereichen ist für alle Nutzerinnen und Nutzer nur mit der persönlichen ecUM oder UB-Chipkarte möglich. Die 3G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten weiterhin.

Über weitere Änderungen informieren wir Sie hier im Blog, auf unserer Website und über Social Media.

Foto: Sebastian Weindel

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2 Antworten zu Neue Regelungen ab 23. März: Mehr Arbeitsplätze in den Bibliotheksbereichen – Sitzplatzbuchung entfällt

  1. Viktor Boecking (UB Mannheim) sagt:

    Liebe/r Nutzer*in,

    für das Betreten der Universitätsbibliothek gilt im Moment noch die 3G-Regel. Diese wird in der großen Mehrheit über den Hörsaalpass kontrolliert, der sich als digitaler Nachweis auf der ecUM befindet. Eine Kontaktnachverfolgung geschieht hierdurch nicht mehr.

    Grüße,
    Viktor Boecking

  2. Bibnutzer sagt:

    Aus welchem Grund ist beim Betreten der Bib nach wie vor ein Nutzerausweis erforderlich? Die gesetzlichen Regularien sehen keine Kontaktnachverfolgung mehr vor. An anderen Bibliotheken würde das längst wieder abgeschafft. Warum hinkt die UB Mannheim den anderen in solchen Angelegenheiten immer hinterher?

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