Mit dem digitalen Hörsaalpass in die UB!

Ab dem 29. September kann der digitale Hörsaalpass als Nachweis für das Betreten der Universitätsbibliothek genutzt werden. Ab sofort können Sie auf der Check-in-Seite für den Hörsaalpass einwilligen, dass Ihr 3G-Status beim Check-in in den Bibliotheksbereichen abgefragt wird. Damit entfällt künftig die Prüfung des 3G-Nachweises für Hörsaalpass-Inhaber vor dem Eingang zur Bibliothek und Sie können direkt einchecken.

Auf der Check-in-Seite der Universität müssen Sie hierfür im Reiter „Meine Daten“ die beiden Häkchen zur Erlaubnis zur Speicherung des 3G-Nachweises anklicken. Nun steht Ihrem automatischen Check-in in der UB nichts mehr im Weg. Eine kurze Anleitung finden Sie in diesem Video:

From 29 September, the digital classroom pass can be used as proof of entry to the university library. From now on, on the check-in page for the classroom pass, you can consent to being asked for your 3G status when checking in at the subject libraries. This means that in future you will no longer need to check your 3G proof before entering the library and you can check in directly.

On the check-in page of the university, you have to click on the two checkboxes for permission to save the 3G proof in the tab „My data“. Now nothing stands in the way of your automatic check-in at the UB. You can find a short tutorial in the video above.

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4 Antworten zu Mit dem digitalen Hörsaalpass in die UB!

  1. Viktor Boecking (UB Mannheim) sagt:

    Hallo,

    das Hörsaalpasszentrum hat Montag bis Freitag von 08:00-17:15 Uhr geöffnet. Alle Informationen hierzu finden sie hier:

    https://www.uni-mannheim.de/universitaet/anfahrt-und-campusplan/sicherheit-auf-dem-campus/coronavirus-aktuelle-massnahmen-und-empfehlungen/hoersaalpass/#c257188

    Grüße,
    Viktor Boecking

  2. Jslm sagt:

    Hallo, mein Impfnachweis läuft am 25.12. ab und ich habe die Impfung am 14.12. hat zu der Zeit das HPZ geöffnet?

  3. Viktor Boecking (UB Mannheim) sagt:

    Hallo,

    vielen Dank für ihre Anregung. Wir werden ihr Anliegen an die Corona Taskforce der Universität weiterleiten.

    mit freundlichen Grüßen,
    Viktor Boecking

  4. Studentin sagt:

    Liebes Bibliotheks-Team,

    draußen wird es wieder kälter und es wird zunehmend ungemütlicher, die Mittagspause im Freien zu verbringen. In § 4 Abs. 2 Nr. 5 der CoronaVO Studienbetrieb wird eine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Zwecke der Nahrungsaufnahme gemacht. Wäre es da nicht möglich, wieder das Essen wenigstens im Bereich vor der Bibliothek zu ermöglichen?

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