Ab morgen gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Da wir uns aktuell in der „Basisstufe“ befinden, gelten vorerst die bisherigen Regeln für die Bibliotheksbenutzung unverändert weiter, insbesondere die 3G-Regel. Nicht-immunisierte Personen benötigen nach wie vor einen Antigen- oder PCR-Testnachweis.
Eine Übersicht der aktuellen Regeln (3G, Maskenpflicht, usw.) finden Sie unter https://www.bib.uni-mannheim.de/coronavirus/.
Wir halten Sie hier im Blog weiter auf dem Laufenden!