Neue Corona-Verordnung: Für die Bibliotheksbenutzung zunächst keine Änderung

Ab morgen gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Da wir uns aktuell in der „Basisstufe“ befinden, gelten vorerst die bisherigen Regeln für die Bibliotheksbenutzung unverändert weiter, insbesondere die 3G-Regel. Nicht-immunisierte Personen benötigen nach wie vor einen Antigen- oder PCR-Testnachweis.

Eine Übersicht der aktuellen Regeln (3G, Maskenpflicht, usw.) finden Sie unter https://www.bib.uni-mannheim.de/coronavirus/.

Wir halten Sie hier im Blog weiter auf dem Laufenden!

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