Ab Mittwoch, 17. November, wird in Baden-Württemberg voraussichtlich die Corona-Alarmstufe in Kraft treten. Damit werden landesweit neue Regeln gelten. Die Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht werden in allen Bibliotheksbereichen verstärkt.
Was ändert sich für die Nutzung der Universitätsbibliothek in der Corona-Alarmstufe?
Für Mitglieder der Universität Mannheim ist der Zugang zur Universitätsbibliothek unverändert mit einem Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis (Antigen- oder PCR-Test) möglich.
Mitglieder kooperierender Einrichtungen und Privatpersonen mit Bibliotheksausweis, die über keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügen, müssen für den Zutritt zu den Bibliotheksbereichen und dem Ausleihzentrum einen Nachweis über einen maximal 48 Stunden zurückliegenden negativen PCR-Test vorlegen. Diese Regelung folgt aus § 7 Absatz 3 CoronaVO Studienbetrieb in Verbindung mit § 14 Absatz 1 CoronaVO.
Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) während des gesamten Bibliotheksbesuchs weiterhin gilt. In allen Bibliotheksbereichen werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht noch einmal verstärkt.
As of Wednesday, 17 November, the Corona alert level is expected to come into force in Baden-Württemberg. This means that new rules will apply throughout the state. Checks to ensure compliance with the mask requirement will be stepped up in all subject libraries.
Corona Alert Level and Mandatory Masks
What changes for the use of the University Library in the Corona Alert Level?
For members of the University of Mannheim, access to the university library remains unchanged with a valid proof of vaccination, convalescence or test (antigen or PCR test).
Members of cooperating institutions and private individuals with a library card who do not have proof of vaccination or convalescence must present proof of a negative PCR test taken no more than 48 hours previously in order to gain access to the subject libraries and the Central Lending Library. This regulation follows from § 7 paragraph 3 CoronaVO Studienbetrieb in conjunction with § 14 paragraph 1 CoronaVO.
Please note that the obligation to wear a medical mask (OP or FFP2 mask) continues to apply during the entire library visit. Checks on compliance with the mandatory mask requirement will be stepped up once again in all library areas.
Hallo und vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar.
Die Maskenpflicht wird von den meisten Besucherinnen und Besuchern in unseren Bibliotheksbereichen gut eingehalten.
Dass wir kontrollieren und jetzt sogar verschärft, liegt aber keineswegs an einem „grundsätzlichen Misstrauen“ unseren
Nutzern und Nutzerinnen gegenüber (das wäre ja wirklich schlimm).
In Einzelfällen und verstärkt in unseren Gruppenarbeitsräumen wird die Maskenpflicht eben doch von genug Personen nicht
eingehalten – oder nur 2 Minuten, nachdem sie darauf hingewiesen wurden.
Genau in diesen Bereichen wird daher jetzt verstärkt kontrolliert.
Eine Arbeit, auf die wir sehr gerne verzichten würden.
Beste Grüße
Jessica Kaiser
Es wird in den Bibliotheksbereichen seit Monaten sehr genau kontrolliert, ob die Maskenpflicht eingehalten wird. Auch ist es, wenn man durch die Bibliotheksbereiche geht, offensichtlich, dass es keine großen Probleme mit der Einhaltung dieser gibt.
Warum ein so großes grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Studenten zum Ausdruck gebracht wird, dass man nun zusätzlich noch kontrollieren muss, ist nicht verständlich.
Das ständige Patroullieren von Bibliothekspersonal und Sicherheitspersonal gibt mit persönlich kein Gefühl von Sicherheit, sondern ein Gefühl der ständigen Überwachung und eines grundsätzlichen Misstrauens in die Besucher der Bibliothek. Ich habe persönlich keinerlei Problem mit der Einhaltung der Maskenpflicht, aber die Lernatmosphäre verbessert es nicht, wenn man das Gefühl hat unter Generalverdacht zu stehen.
Das ist natürlich nur meine Sicht der Dinge. Andere fühlen sich möglicherweise sicherer, wenn alle zwei Minuten eine Person zur Kontrolle herum läuft – das ist mir bewusst.
Das man damit keine Schließung der Bibliothek verhindert, was möglicherweise als Argument genannt werden kann, hat das letzte Jahr gut gezeigt.