Pauschalvergütung bei digitalen Semesterapparaten wird bis 30.9.2017 verlängert

Bitte informieren Sie sich über die Details auf unserer Webseite Digitale Semesterapparate (§ 52a UrhG).

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusministerkonferenz (KMK) und VG Wort suchen in letzter Minute nach einer gemeinsamen Lösung, um die nahtlose weitere Nutzung digitaler Semesterapparate zu gewährleisten. Es gibt erste Hinweise auf eine Einigung.

[update 9.1.2016] Der § 52a UrhG kann bis zum 30. September 2017 im bisherigen Umfang genutzt werden.

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