Ab Mittwoch, 3. November, wird in Baden-Württemberg voraussichtlich die Corona-Warnstufe in Kraft treten. Damit werden landesweit neue Regeln gelten.
Was ändert sich für die Nutzung der Universitätsbibliothek in der Corona-Warnstufe?
Für Mitglieder der Universität Mannheim ist der Zugang zur Universitätsbibliothek unverändert mit einem Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis (Antigen- oder PCR-Test) möglich.
Mitglieder kooperierender Einrichtungen und Privatpersonen mit Bibliotheksausweis, die über keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügen, müssen für den Zutritt zu den Bibliotheksbereichen und dem Ausleihzentrum einen Nachweis über einen maximal 48 Stunden zurückliegenden negativen PCR-Test vorlegen. Diese Regelung folgt aus § 7 Absatz 3 CoronaVO Studienbetrieb in Verbindung mit § 14 Absatz 1 CoronaVO.
Foto: Sebastian Weindel
Guten Tag,
Im Moment sind genug Plätze vorhanden und die Bibliothek könnte zudem die 2G-Regel einführen und damit das Platzkontingent nochmal erweitern. Deswegen sehe ich keinen sachlichen Grund Externe auszuschließen. Schon eine Erweiterung der vormerkbaren Plätze um 5 pro Bibliotheksbereich würde zu einer Entspannung führen. Bei der derzeitigen Auslastung kann niemand ernsthaft sagen, dass den Studenten der Uni Mannheim dadurch die Plätze weggenommen werden.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich möchte mich ebenfalls den vorherigen Kommentaren anschließen. Ich verstehe nicht, warum Studierende der Universität Mannheim in Heidelberg die Bibliothek gleichermaßen nutzen können wie Heidelberger Studierende, in Mannheim die Nutzung der Bibliothek für Studierende kooperierender Einrichtungen aber derart eingeschränkt wird.
Ich besuche Lehrveranstaltungen in Mannheim und kann in Pausen nicht spontan in die Bibliothek gehen wie es meine Mannheimer Kommilitonen tun. Dies ist für mich nur möglich, wenn ich mindestens eine halbe Woche zuvor einen Platz buche. Auch wenn die Bibliothek komplett leer ist, wird mir der Zugang verwehrt, weil ich einer kooperierenden Einrichtung angehöre und aufgrund des begrenzten Kontingents keinen Platz buchen konnte. Für diese Ungleichbehandlung kann ich vor dem Hintergrund der aktuellen Auslastung der Bibliothek und vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung von Mannheimer Studierenden in den Bibliotheken kooperierender Einrichtungen kein Verständnis aufbringen.
Es ist Samstag, 14:30 Uhr: 800 freie Plätze in der Bibliothek insgesamt. Seit 4 Tagen „ausgebucht“. Als Student:in einer kooperierenden Einrichtung darf man trotzdem nicht rein. Liebes UB-Team, das ist nicht in Ordnung.
Ich kann mich den Kommentaren hier nur anschließen. Die derzeitige Regelung für Studierende aus kooperierenden Einrichtungen ist beunruhigend kafkaesk.
Liebes UB-Team,
ich kann mich den vorherigen Studierenden von kooperierenden Einrichtungen anschließen. An meiner vorherigen Hochschule gab es die Möglichkeit verschiedene Zeitslots zu buchen. Dies sollte meiner Meinung nach bei einer Öffnungszeit von 08 – 22 Uhr auch an der Uni Mannheim möglich sein. Es ist unwahrscheinlich, dass Studierende die komplette Zeitspanne in der Bibliothek nutzen und somit bleiben Kapazitäten automatisch ungenutzt, auch wenn die Prüfungszeit an der Uni ist.
Viele Grüße
Guten Tag
Ich möchte mich den vorherigen Kommentaren anschließen. Natürlich ist ein bevorzugter Zugang für die eigenen Stundenten völlig legitim. Dennoch ist es bei der derzeitigen Auslastung der Bibliotheken nur schwer nachvollziehbar, weshalb der Zugang für Gäste derart begrenzt und erschwert wird, insbesondere wenn man Stundent einer kooperierenden Einrichtung ist. Eine zeitnahe Erweiterung des Kontingents würde da sehr helfen.
Eine vorzeitige Begrenzung in Erwartung einer erhöhten Auslastung in der Klausurenphase erscheint da etwas übertrieben. Könnte nicht eine Begrenzung erst vorgenommen werden, wenn die Bib auch wirklich mehr ausgelastet ist?
Vielen Dank!
Guten Tag,
an der Universität Mannheim beginnt im November die Prüfungszeit,
in der wir mit unseren nach wie vor eingeschränkten Sitzplatzkapazitäten voraussichtlich
durch „unsere“ Studierenden deutlich stärker ausgelastet sein werden.
Wir planen daher zeitnah keine Anpassung der Buchungskontingente für unsere
externen Nutzer, behalten diese Option aber für einen späteren Zeitpunkt im Blick.
Viele Grüße
Jessica Kaiser
Guten Morgen,
das Impfzertifikat reicht aus. Wenn Sie vollständig geimpft sind, müssen Sie keinen Testnachweis vorlegen.
Freundliche Grüße
Christina Schüßler
Hallo,
Es geht um die Mitteilung vom 02.11.2021: Änderung der Corona-Warnstufe.
Als Gastnutzer, reicht da immer noch ein gültiges Impfzertifikat aus oder muss ab dem 03.11 zusätzlich ein PCR Test vorgezeigt werden?
VIelen Dank!
Liebes UB-Team,
da in der Universitätsbibliothek genügend Plätze vorhanden sind würde es mich interessieren wann die Regelung, dass erst ab 16 Uhr gebucht werden kann, geändert wird. Anhand der Ampel kann gesehen werden, dass es reichlich Sitzplätze gibt, die jedoch nicht gebucht und somit genutzt werden können, solange keine Buchung vorhanden ist. Könnte man dies bitte anpassen, sodass man nicht immer bis 16 Uhr warten muss obwohl Sitzplätze zur Verfügung stehen?
Guten Tag Frau Schüßler,
Ich glaube, sie verkennen das geschilderte Problem.
Durch die geringe Anzahl möglicher Buchungen, kann ein Gastnutzer nur an vereinzelten Tagen bereits morgens in die Bibliothek und an den Restlichen, wie sie bereits geschildert haben, ab 16 Uhr. Aufgrund der Tatsache, dass meines Erachtens die Bibliothek selten morgens überhaupt annähernd voll zu sein scheint und somit viele Buchungen überhaupt nicht genutzt werden, wird vielen Personen die Möglichkeit genommen morgens die Bibliothek nutzen zu können ohne einen ersichtlichen Grund. Das Buchungssystem hat natürlich auch seine Vorteile, aber wenn gewissermaßen die Bibliothek schon Tage zuvor ausgebucht ist und nichtsdestotrotz morgens die Bibliothek an einem ausgebuchten Tag leer ist, sollten entweder eine größere Anzahl an buchbaren Plätzen bereitgestellt werden oder es sollte zumindest dazu animiert werden, Buchungen auch wirklich wahrzunehmen.
Eine weitere Option wäre z.B. die Uhrzeit, an der frei gewordene Plätze wieder buchbar sind, nach vorne zu verlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
gut, dass Sie nachfragen. Sie können jeweils ab 16 Uhr für den aktuellen Tag einen frei gewordenen Sitzplatz in einem Bibliotheksbereich buchen. Diese Sitzplatzbuchung wird für Ihr Buchungslimit nicht berücksichtigt, Sie müssen also keine bestehende Buchung stornieren.
Viele Grüße
Christina Schüßler
Liebes UB-Team,
im Moment sind reichlich Plätze in der Bibliothek frei, denoch kann ich als Gastnutzer nur alle Paar Tage in die Bibliothek kommen, weil dass Kontigent der Plätze mit Voranmeldung, begrenzt ist. Könnten sie das Kontingent bitte erweitern. Vielen Dank!