Digitaler Impf- und Genesenennachweis

Ab Mittwoch, den 1. Dezember 2021, werden in der Universitätsbibliothek Impf- und Genesenennachweise elektronisch ausgelesen. Der Hörsaalpass der Universität Mannheim wird für Mitglieder der Universität beim Zugang zu den Bibliotheksbereichen weiterhin als Nachweis akzeptiert.

Die aktuelle Corona-Verordnung sieht vor, dass Impf- und Genesenennachweise in digital auslesbarer Form vorzulegen (QR-Codes) und elektronisch zu überprüfen sind. Für den Impfnachweis muss der QR-Code des digitalen Impfzertifikats der EU vorgelegt werden – entweder als Ausdruck oder in digitaler Form innerhalb von Apps wie der Corona-Warn-App oder der CoVPass-App.

Digital vaccination and recovery verification

As of Wednesday, 1 December 2021, proof of vaccination or convalescence will be read electronically in the University Library. The lecture hall pass of the University of Mannheim will continue to be accepted as proof for members of the university when accessing the subject libraries.

The current Corona Ordinance requires that proof of vaccination and convalescence must be presented in digitally readable form (QR codes) and verified electronically. For proof of vaccination, the QR code of the EU digital vaccination certificate must be presented – either as a printout or in digital form within apps such as the Corona warning app or the CoVPass app.

Foto: JESHOOTS-com

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3 Antworten zu Digitaler Impf- und Genesenennachweis

  1. Klaus Michael Bäsel sagt:

    ¡Muchas gracias! 😉

  2. Viktor Boecking (UB Mannheim) sagt:

    Lieber Nutzer,

    Ja, solange der QR-Code und somit der Nachweis elektronisch überprüfbar ist und ein gültiges digitales Impfzertifikat der EU oder einen gültigen Genesenennachweis enthält, kann der Nachweis auch in dieser Form vorgelegt werden.

    Grüße,
    Viktor Boecking

  3. Klaus Michael Bäsel sagt:

    Ist ein I-/Smartphone (mit App) unbedingt als Nachweis erforderlich oder wird auch die „Immunkarte“ (mit QR-Code) als Ersatz akzeptiert?

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