Ausleihe mit Einschränkungen

Das Ausleihzentrum ist ab Donnerstag, 23. April 2020 ausschließlich für Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Mannheim eingeschränkt geöffnet. Bestellungen aus dem geschlossenen Magazin sind ab sofort möglich.

  • Öffnungszeiten: Mo – Fr von 12 bis 16 Uhr außer an Feiertagen
  • Für den Zutritt besteht eine Maskenpflicht
  • Verbuchen Sie am Selbstverbucher
  • Rückgaben am Rückgabeautomat sind während der Öffnungszeiten möglich
  • Sie können nur Bücher zurückgeben, die im Ausleihzentrum ausgeliehen wurden
  • Arbeitsplätze stehen nicht zur Verfügung
  • Bitte halten Sie Ihre Aufenthaltszeit im Ausleihzentrum so kurz wie möglich

Eine Verbuchung an der Ausleihtheke ist nicht möglich. Das Drucken, Kopieren und Scannen, die Nutzung unserer PCs vor Ort und die Fernleihe sind ebenso nicht möglich. Bitte recherchieren Sie die Signaturen Ihrer benötigten Bücher bereits zuhause.

Es kann zu Wartezeiten kommen, da nur eine begrenzte Personenzahl zeitgleich im Ausleihzentrum sein darf. Der Einlass wird durch einen Wachdienst geregelt. Bitte informieren Sie sich vorab über die Hygieneregeln auf unserer Website.

Alle Informationen zur Ausleihe finden Sie auch auf unserer Website.

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31 Antworten zu Ausleihe mit Einschränkungen

  1. Michael Wagner sagt:

    Liebe Mareike,

    derzeit sind neue Fernleihbestellungen noch nicht möglich, aber wir stellen bereits eingetroffene Fernleihen bereit. Sie können diese zu den aktuell geltenden Öffnungszeiten an der Theke abholen.

    Viele Grüße
    Michael Wagner

  2. Mareike sagt:

    Hallo,

    ich habe letzte Woche eine Mail bekommen, dass meine Fernleihe eingetroffen ist und ich sie abholen kann. Laut der Website ist die Fernleihe aber ausgesetzt und es gibt keinen Servie an der Theke. Wie und wo kann ich dann das Buch abholen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  3. Elisabeth Wagner sagt:

    Hallo, Laura Margara,
    Rückgaben von Fernleihen sind derzeit nicht möglich. Die Leifristen wurden auch für alle Fernleihen bis zum 18. Mai verlängert.
    Viele Grüße
    Elisabeth Wagner

  4. Laura Margara sagt:

    Wie steht es mit Fernleihen? Kann man die auch zurückgeben? Wenn ja, wie und wo?

  5. Angela Leichtweiß (Mitarbeiterin der UB) sagt:

    Hallo Nadja,

    wenn Sie die Bücher am 22.05. abgeben, dann reicht das. Wir werden auch nach dem 18.05 die Rückgabe für ein paar Tage kulant handhaben, so dass Sie sich keine Sorgen
    wegen der Mahngebühren machen müssen.
    Viele Grüße
    Angela Leichtweiß

  6. Nadja sagt:

    Guten Abend,

    Ich habe eine Rückfrage. Kommt man als Externer mit UB-Karte nur nicht in die Ausleihe oder an gar keinen Service? Ich frage bezüglich der Rückgabe. Es gibt ja auch externe mit ausgeliehenen Büchern. Kann man diese zurückgeben? Wenn nein, wird die Frist dann trotzdem verlängert? Ich zb. Bin erst ab dem 22.05 wieder in Mannheim. Wenn die Frist nicht verlängert wird, bleibt es zb. Für die betreffende Kalenderwoche ab dem 18.05 noch mahnfrei?
    Vielen Dank

  7. Jessica Kaiser sagt:

    Guten Tag,

    die Corona-Verordnung ist uns bekannt, vielen Dank.
    Wir arbeiten unter Hochdruck daran, unter den aktuellen Bedingungen Bibliotheksservices anzubieten.
    Ich bitte Sie um Verständnis, dass dies in erster Linie und vor allem für die Studierenden
    und Mitarbeiter dieser Universität geschieht, die sich mitten im laufenden Semester befinden,
    kurz vor Beginn der Prüfungszeit.
    Darüber hinaus überprüfen wir unsere Services tatsächlich laufend und werden sie nach Möglichkeit
    ausweiten, gegebenenfalls auch auf andere Nutzergruppen. Über Neuerungen informieren wir unverzüglich
    auf unserer Website.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jessica Kaiser

  8. Studierender sagt:

    Zitat § 2 Abs. 4 CoronaVO BW vom 17. März 2020 in der ab 4. Mai 2020 gültigen Fassung:

    „Die Hochschulen und Akademien gewährleisten in ihren Gebäuden und auf ihrem Gelände die Einhaltung angemessener Infektionsschutzmaßnahmen. § 4 Absatz 4 gilt entsprechend. Näheres bestimmen die Rektorate, wobei sie über diese Mindestanforderungen hinausgehen dürfen, sofern dies zum Zwecke des Infektionsschutzes verhältnismäßig ist.“

    Könnten Sie bitte begründen, warum eine Beschränkung der Ausleihe auf Mitglieder der Universität Mannheim erforderlich (und damit verhältnismäßig) ist, um den Infektionsschutz zu verbessern, wenn sowieso am Eingang eine Einlasskontrolle stattfindet und bereits darüber die Zahl der sich im Ausleihzentrum befindlichen Personen reguliert werden kann? Bereits dadurch kann doch schon in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass die Höchstzahl von 20 Personen nicht überschritten wird. Steht zu erwarten, dass die bestehenden Regelungen hieran angepasst und fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden?

    Angesichts der bisherigen Kommentare spreche ich offensichtlich nicht nur für mich selbst mit der Bitte, dass die Ausleihe so bald wie möglich auch für Externe mit Gastkartenberechtigung wieder wie gewöhnlich geöffnet wird. Vielen Dank bereits im Voraus.

  9. Angela Leichtweiß (Mitarbeiterin der UB) sagt:

    Hallo Frau Gorski,

    ja, Sie können auf eigene Kosten und eigenes Risiko auch Bücher per Post zurückschicken. Bitte senden Sie sie an

    Universitätsbibliothek Mannheim
    Ausleihe
    Schloss Schneckenhof
    68131 Mannheim

    Viele Grüße
    Angela Leichtweiß

  10. Theresa Gorski sagt:

    Eine Frage zur Rückgabe der ausgeliehenen Bücher:

    Ist die Rückgabe auch per Post möglich, wenn man, bedingt durch die Corona-Krise, nicht in Mannheim ist momentan?
    Wenn ja, an welche Adresse müssen Bücher dafür adressiert sein?

  11. Jessica Kaiser sagt:

    Hallo Anne,

    nein, das ist nicht möglich. Die Ausleihe ist momentan auf Mitglieder der Universität Mannheim beschränkt.

    Viele Grüße
    Jessica Kaiser

  12. Jessica Kaiser sagt:

    Hallo Leo,

    ganz kurz nochmal:
    – Die Verlängerung der Leihfristen gilt für die Bibliotheksbereiche UND das Ausleihzentrum.
    – Neues Enddatum ist der 18.05.
    – Auch nach dem 18.05. werden Sie ein paar Tage Zeit für die Rückgabe haben, ohne dass Mahngebühren anfallen.
    Schließlich wollen wir große „Personenansammlungen“ im Ausleihzentrum vermeiden.

    Viele Grüße
    JK

  13. Jessica Kaiser sagt:

    Hallo,
    alle Leihfristen (auch die der Medien aus dem Ausleihzentrum) wurden verlängert – seit gestern bis zum 18.Mai.
    Auch nach dem 18.05 werden wir die Rückgabe für ein paar Tage kulant handhaben, so dass Sie sich keine Sorgen
    wegen der Mahngebühren machen müssen.

  14. Jessica Kaiser sagt:

    Guten Tag,
    wir haben das Ausleihzentrum geöffnet, um die Informationsversorgung unserer Universität mitten im laufenden Semester sicherzustellen,
    so gut das in der derzeitigen Lage möglich ist. Bei maximal 20 Personen, die sich aktuell zeitgleich im Ausleihzentrum aufhalten dürfen, können
    wir den Zugang aktuell nicht auf unsere externen Nutzer ausweiten. Bitte haben Sie Verständnis!

  15. Anne Bez sagt:

    Hallo,
    danke, dass sie die Nutzung des Ausleihzentrums wieder möglich machen.
    Meine Frage: Darf ich auch als Nicht-Mitglied der Universität MA weiterhin Bücher ausleihen?
    Ich habe zwar die UB-Chipkarte, bin aber Student einer anderen Universität.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Liebe Grüße
    Anne

  16. Leo sagt:

    Da mir das hier aus den Antworten immernoch nicht wirklich klar geworden ist:

    Bei meinen Ausleihen aus dem Ausleihzentrum ist die Frist auf den 4. Mai gesetzt. Solange die Bibliotheksbereiche geschlossen bleiben, heißt es von Ihnen, dass die Leihfristen automatisch weiter verlängert werden, sodass uns keine Mahngebühren dadurch entstehen.
    Zählt das Ausleihzentrum denn noch als geschlossener Bibliothektsbereich? Dieses ist ja „eingeschränkt geöffnet“…
    Konkret gefragt: Was passiert, wenn ich am Montag, den 04.05.2020, meine Bücher aus dem Ausleihzentrum nicht abgebe.

    Da viele Studierende momentan wahrscheinlich deutschlandweit verstreut sind, wäre es nämlich ziemlich wichtig zu wissen, ob diese eingeschränkte Öffnung des Ausleihzentrums bedeutet, dass man sich nach Mannheim auf den Weg machen muss, um die Frist zu wahren.

    Vielen Dank für eine Antwort und Klärung der Situation!

  17. Studentin XY sagt:

    Bedeutet dies, dass alle Leihfristen (auch die der Bücher aus dem Ausleihzentrum) verlängert werden oder nur die Leihfristen der Bücher aus den Bibliotheksbereichen, die geschlossen bleiben?

    Und muss man nun die Bücher aus dem Ausleihzentrum mit der Post zurückschicken (wenn man nicht persönlich anreisen möchte), weil nur die Mahngebühren der Bücher aus den geschlossenen Bibliotheksbereichen ausgesetzt sind oder sind alle Mahngebühren, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bibliotheken geschlossen sind, ausgesetzt ?

  18. Ein Fragender sagt:

    Guten Tag,
    warum können denn Nichtstudierende mit Ausweis keine Bücher ausleihen, wenn es nur 2 sind und man die Signatur kennt. Der Aufenthalt würde sich dann noch auf 2-3 Minuten beschräneken?

  19. Angela Leichtweiß (Mitarbeiterin der UB) sagt:

    Liebe Sarafina,

    ja, Sie können auf eigene Kosten und eigenes Risiko auch Bücher per Post zurückschicken. Bitte senden Sie sie an

    Universitätsbibliothek Mannheim
    Schloss Schneckenhof
    68131 Mannheim

    Beachten Sie: Solange die Bibliotheksbereiche geschlossen bleiben, werden wir die Leihfristen automatisch weiter verlängern, so dass durch die Bibliotheksschließungen keine Mahngebühren entstehen.

    Viele Grüße
    Angela Leichtweiß

  20. Angela Leichtweiß (Mitarbeiterin der UB) sagt:

    Liebe Studierende,

    bitte setzen Sie sich in diesem Fall direkt mit dem betreffenden Bibliotheksbereich A3 per Email in Verbindung (a3bibl@bib.uni-mannheim.de) und schreiben Sie, welchen Titel Sie benötigen. Das Bibliotheksteam vor Ort prüft, ob der Titel in elektronischer Form lizenzierbar ist.
    Viele Grüße
    Angela Leichtweiß

  21. Angela Leichtweiß (Mitarbeiterin der UB) sagt:

    Liebe Susanne,
    leider ist momentan nicht absehbar, wann eine Ausleihe für Studierende anderer Hochschulen und Privatnutzer wieder möglich sein wird.
    Viele Grüße
    Angela Leichtweiß

  22. Sarafina sagt:

    Ist es möglich Bücher, die zurückgegeben werden müssen, per Post zu schicken?

  23. Studierende sagt:

    Liebes Bib-Team,

    so wie es auch der aktuellen Unimail zu entnehmen ist, bleibt A3 weiterhin geschlossen und Abgabefristen werden nicht verlängert. Wie ist es denn jetzt möglich, an Literatur aus A3 zu kommen? Können Sie dort nicht auch eine Ausleihe einführen, notfalls mit Terminvergabe? Die 15% vom Scanservice sind ja auch nicht immer ausreichend, wenn man ein ganzes Buch braucht.

  24. Susanne sagt:

    Wann können denn Studierende von anderen Hochschulen auch an der Uni Mannheim wieder Bücher ausleihen?

  25. Angela Leichtweiß (Mitarbeiterin der UB) sagt:

    Liebe Frau Limberger, liebe Studentin,

    ja, es gelten erst die normalen Ausleihfristen, d.h. in der Regel 4 Wochen.

    Solange die Bibliotheksbereiche geschlossen bleiben, werden wir die Leihfristen automatisch weiter verlängern, so dass Ihnen keine Mahngebühren durch die Bibliotheksschließungen entstehen. Wenn wir wieder öffnen, werden wir die Rückgabefristen in der ersten Zeit kulant handhaben, so dass Sie nicht die Bücher am ersten Öffnungstag zurückgeben müssen. Im Moment ist noch nicht absehbar, ab wann und unter welchen Bedingungen die Bibliotheksbereiche wieder geöffnet werden können. Sobald es Neuerungen gibt, informieren wie Sie sofort über unsere Webseite.

    Informationen zu den Mahngebühren finden Sie unter https://www.bib.uni-mannheim.de/informationen-zur-ausleihe/

    Viele Grüße
    Angela Leichtweiß

  26. Angela Leichtweiß (Mitarbeiterin der UB) sagt:

    Liebe Vanessa,
    danke für Ihre Frage, wir haben die Information im Blogbeitrag und auf unserer Webseite ergänzt: Im Ausleihzentrum können Sie nur Bücher zurückgeben, die auch im Ausleihzentrum ausgeliehen wurden.

    Viele Grüße
    Angela Leichtweiß

  27. Nina Limberger sagt:

    Wenn ich mir in den nächsten Tagen ein Buch ausleihe, gilt dann die 4 Wochen Rückgabefrist? Da ich nur für ein paar Tage in Mannheim und vermute aufgrund der aktuellen Situation danach auch nicht so schnell wieder herzukommen.

  28. Studentin sagt:

    Hallo,
    falls der Präsenzbetrieb der Universität Mannheim länger als 04.Mai eingestellt sein sollte, ist es dann möglich die bereits ausgeliehenen Bücher ohne Mahngebühr länger als den 04.Mai zu behalten? Sonst müssten Studenten aus verschiedensten Ecken Deutschlands ja extra für die Buchabgabe anreisen.
    Und bleibt die Ausleihfrist von Büchern, die man ab jetzt (23.04.) ausleiht, wie zuvor bei 4 Wochen?
    Wie hoch ist grundsätzlich die Mahngebühr pro Buch und ab welchem Tag (nach Fristablauf) fällt diese an?
    Vielen Dank!

  29. Vanessa sagt:

    Wie wird mit den ausgeliehenen Büchern aus A3 verfahren? Kann man diese auch am Rückgabeautomaten im Ausleihzentrum zurückgeben oder ist dies nicht möglich?

  30. Elisabeth Wagner sagt:

    Hallo, danke für Ihre Frage. Die Frist für bestehende Ausleihen wurde bis zum 4. Mai verlängert. Sie geraten nicht in Verzug, Mahngebühren sind ausgesetzt.
    Viele Grüße
    Elisabeth Wagner

  31. Leo sagt:

    Hat diese Öffnung der Bibliothek Auswirkungen auf die Rückgabefrist der Medien, die ich vor der Schließung entliehen habe?

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